Der Ältestenrat


Der Ältestenrat der KSV Auedamm e.V. besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören.

Mitglied des Ältestenrates kann werden, wer mindestens das 60. Lebensjahr vollendet hat und wenigstens fünf Jahre Mitglied des Vereins ist. Die Mitglieder des Ältestenrates werden von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

Der Ältestenrat hat beratende Funktion. Er ist für die Wahrung der Satzung und die Beilegung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins zuständig. Er schlägt dem Vorstand zu ehrende Mitglieder für besondere Verdienste oder langjährige Mitgliedschaft vor.

Die Mitglieder des Ältestenrates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden/ eine Vorsitzende und einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin. Der/die Vorsitzende oder dessen Stellvertreter/ Stellvertreterin haben das Recht, jederzeit an den Sitzungen des Vorstandes teilzunehmen. Aktuell vertritt Manfred Homberg den Ältestenrat bei den Vorstandssitzungen.