Gesundheitssport KSV Auedamm


Auszug aus der Beitragsordnung 01.01.2025

 

Vierteljährliche Zahlung und Kündigung (6 Wochen zum Quartalsende)

 

Beitrag

Monatsbeitrag

Quartalsbeitrag

Präventionssport

1x Training/ Woche

13,00 € 

39,00 €

Rehasport ohne Verordnung

1x Training/ Woche

13,00 € 

39,00 €

Rehasport mit Verordnung* - 

Freiwilliger Beitrag

8,00 €

 

24,00 €

Mitglieder anderer Abteilungen KSV, auch im Familienbeitrag.

1x Training/ Woche

5,00 €

15,00 €

Jede weitere Trainingseinheit im Gesundheitssport plus 5,00 €/ Monat

Präventionssport 10-er Karte für Nichtmitglieder – Dauerangebote = 80,00 €

*Sie haben eine Orthopädische Verordnung? Dann kann der Rehasport auch ohne Mitgliedschaft bei uns erfolgen. Verordnung von der Krankenkasse genehmigen lassen und dann zur ersten Stunde mitbringen. Auch Mitgliedern anderer Abteilungen/ Sportgruppen entstehen mit Verordnung keine weiteren Kosten.

Wir erbitten im Rehasport eine unterstützende Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis, da wir nur die Stunden abrechnen können, an denen Sie teilnehmen – unsere Übungsleiterin ist jedoch immer da.

2. Allgemeiner Teil


SEPA – Basislastschriftverfahren und Fälligkeiten


• Mitgliedsbeiträge, Einmalbeiträge und Zusatzbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren bzw. als SEPA – Basislastschrift eingezogen.
• Die Beitragszahlungen sind vierteljährlich oder jährlich fällig und werden vom Hauptverein jeweils am 15. Januar/ 15. April/ 15. Juli/ 15. Oktober bzw. am 15. Februar abgebucht.
• Der Einmalbeitrag für den Zeitraum Eintritt bis nächste Fälligkeit wird je nach Eintrittsdatum am 15. Januar, 15. Februar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober oder 15. Dezember abgebucht.
• Rechnung: Sollte dem Verein keine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA – Basislastschriftmandat erteilt sein, wird je nach Tarif vierteljährlich bzw. jährlich die Beitragsrechnung/en übersandt und der Betrag erhöht sich um 5,00 € pro Rechnung.
• Aufschlag bei Zahlungserinnerungen / Mahnungen 3,00 € zuzüglich der jeweiligen Rücklastschriftgebühren.
• Änderungen der Zahlweise sind im laufenden Kalenderjahr nicht möglich. Ummeldungen für das Folgejahr müssen der Geschäftsstelle bis zum 30. September vorliegen.

 

Sonstiges


• Fördermitglieder zahlen einen individuellen Beitrag nach Absprache
• Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres werden Mitglieder automatisch als Erwachsener mit Einzelberechnung in unserem Verein geführt, sofern kein Antrag auf Ermäßigung vorliegt.
• Eine Ermäßigung oder Befreiung erhalten Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sowie Mitgliedern in wirtschaftlicher Notlage, wenn sie einen Antrag auf Beitragssenkung bzw. Befreiung einreichen. Das  Antragsformular erhalten Sie von Ihrer Geschäftsstelle oder als Download auf unserer Internetseite www.ksvauedamm.de
• Sind Mitglieder im Breitensport und in einer Abteilung mit besonderen Aufwendungen aktiv, so werden sie der Abteilung zugeordnet.
• Im Breitensport sind die Beiträge für alle gleich. Als Alternative wird jedoch für das Murmeln und Bootsfahren jeweils eine ermäßigte Sommerkarte, die vom 15.04.–15.10. eines Jahres gültig ist, angeboten Die Karte ermöglicht ausschließlich die Nutzung der Boote bzw. die Teilnahme am Murmeln. Der ermäßigte Beitrag wird einmalig im Februar abgebucht, die Kündigung erfolgt zum 31.12. eines Jahres. Weitere Vergünstigungen wie Familienbeitrag etc. sind bei der Sommerkarte nicht möglich.
•  Familienbeitrag können nur die jeweilige(n) Erziehungsberechtigte(n) mit ihren Kindern beantragen. Sind die einzelnen Familienmitglieder in verschiedenen Abteilungen, müssen alle anfallenden Zusatzbeiträge gezahlt werden, max. aber 25 €/ Monat.
• Gesundheitssport: Im Gesundheitssport wird für Mitglieder anderer Abteilungen grundsätzlich pro genutztes Angebot ein zusätzlicher Beitrag von 5 € im Monat erhoben. Dies gilt auch für Familienmitglieder im Familienbeitrag.
• Geringverdiener haben die Möglichkeit für Ihre Kinder das Bildungspaket zu beantragen. Folgeanträge obliegen ebenfalls dem Mitglied und sind rechtzeitig zu stellen. Das Bildungspaket ist nur im vierteljährlichen Mitgliedsbeitrag möglich, maximal wird jedoch der aktuelle Höchstbeitrag, den das Bildungspaket zur Verfügung stellt, berechnet.

 

Kündigung


• Kündigungen sind vierteljährlich zum 31.03./30.06./30.09./31.12. bzw. jährlich zum 31.12. eines jeden Jahres und unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich.
• Die Kündigung muss in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail an die Geschäftsstelle ist zulässig – geschaeftsstelle@ksvauedamm.de
• Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nicht möglich, es besteht bis zum jeweiligen Kündigungstermin eine Beitragspflicht. Beitragsrückzahlungen sind nicht möglich.
• Innerhalb von 4 Wochen nach Kündigungseingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.