Gesundheitssport
Prävention und Reha
Unser Gesundheitssport ist aufgeteilt in Präventionssport und Rehasport und kann flexibel durch Grundbeitrag plus Module individuell gestaltet werden. Wir bieten unseren regelmäßigen Kursbesuchern im Präventionssport gerne eine Mitgliedschaft in der KSV Auedamm an; diese enthält die Nutzung aller Angebote Präventionssport. Auch Rehasportler auf Verordnung können über eine ermäßigte Gebühr Mitglied werden - diese Mitgliedschaft ist freiwillig und enthält auch die Nutzung anderer Rehasportangebote. Für Teilnehmer der Nachfolgeangebote ist eine Mitgliedschaft Rehasport verpflichtend. Weitere Möglichkeiten und Kombinationen entnehmen Sie bitte der folgenden Beitragsordnung.
Mitgliedschaft Gesundheitssport
Präventionssport und Rehasport
2. SEPA – Basislastschriftverfahren und Fälligkeiten
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Mitgliedsbeiträge, Einmalbeiträge und Zusatzbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren bzw. als SEPA – Basislastschrift eingezogen.
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Die Beitragszahlungen sind vierteljährlich fällig und werden vom Hauptverein jeweils am 15. Januar/ 15. April/ 15. Juli/ 15. Oktober abgebucht.
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Der Einmalbeitrag für den Zeitraum Eintritt bis nächste Fälligkeit wird je nach Eintrittsdatum am 13. Januar, 15. Februar, 15. April, 15.Juli, 15. Oktober oder 15. Dezember abgebucht.
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Rechnung: Sollte dem Verein keine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA – Basislastschriftmandat erteilt sein, wird vierteljährlich die Beitragsrechnungen übersandt und der Betrag erhöht sich um 2,00€ pro Rechnung.
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Aufschlag bei Zahlungserinnerungen / Mahnungen 2,00€ zuzüglich der jeweiligen Rücklastschriftgebühren.
3. Sonstiges
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Bei einer Aufnahme in den Verein bis zum 15. eines Monats wird der Beitrag für den gesamten laufenden Monat erhoben. Ab dem 16. des Monats wird der Beitrag ab dem Folgemonat erhoben.
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Rehasportler auf Verordnung müssen keine Mitgliedschaft eingehen, die Zahlung eines Beitrages wird jedoch zur Unterstützung und Erhaltung der Rehasportangebote erbeten. Der Beitrag bietet die Teilnahme an den Angeboten der Rehasportabteilung und geselligen Veranstaltungen des Hauptvereins (nicht der Abteilungen KSV Auedamm)
4. Kündigung
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Kündigungen sind vierteljährlich zum 31.03./30.06./30.09./31.12. unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich.
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Die Kündigung muss in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail an die Geschäftsstelle ist zulässig – geschaeftsstelle@ksvauedamm.de
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Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nicht möglich, es besteht bis zum jeweiligen Kündigungstermin eine Beitragspflicht. Beitragsrückzahlungen sind nicht möglich.
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Innerhalb von 4 Wochen nach Kündigungseingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.
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