Kasseler Sportvereinigung Auedamm


Kündigung

Kündigungen sind je nach abgeschlossenem Tarif auf dem Mitgliedsantrag unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich:

Vierteljährliche Zahl- und Kündigungsweise:  zum 31.03./30.06./30.09./31.12. eines jeden Jahres
Ermäßigte jährliche Zahl- und Kündigungsweise: zum 31.12. eines jeden Jahres
Bei Altverträgen (Bei Neuverträgen nicht mehr im Angebot und auch keine Änderung ab dem 01.01.2025 auf halbjährlich möglich): halbjährliche Zahl- und Kündigungsweise: zum 30.06./31.12. eines jeden Jahres

 

 

Unser Kündigungsformular: